Um falsche Steuerfestsetzungen zu verhindern und unerlaubte Ausfuhren zu vermeiden, brauchen Unternehmen die richtige Warennummer für ihre Waren – sowohl für den Export (Zolltarifnummer) als auch den Import (Codenummer). Das ist allerdings keine einmalige Angelegenheit: Jedes neue Produkt könnte eine neue Nummer benötigen, der Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) wird jährlich neu herausgegeben und auch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) stehen in regelmäßigen Abständen an.
Zielgruppe: Angestellte, die mit Import und Export zu tun haben
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Einführung in das Zolltarifrecht
• Einreihungsvorgang und -beispiele
• Die Allgemeinen Vorschriften (AV1 bis AV6)
• Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) und die Änderungen durch den UZK
• Möglichkeiten einer Software
Referent
Johannes Lieb | Business Development AEB Seminare
Als Diplom Physiker kam er 1997 zum Unternehmen und arbeitete sich sofort tief in das Außenwirtschaftsrecht ein. Seine profunden Kenntnisse und die jahrelange Begleitung von AEB Kunden machten ihn zu einem umfassend gebildeten Dozenten mit dem Blick für die Praxis, der von Weiterbildungsträgern wegen seines Gespürs für die Bedürfnisse der Wirtschaft angefragt wird.
Informationen zum Webseminar
Am Veranstaltungstag können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung einloggen. Die Veranstaltung beginnt um 9 Uhr.
Die Einwahldaten gibt es automatisch mit der Anmeldebestätigung.
Mikrofon und Kamera sollten beim Eintritt in die Veranstaltung ausgeschaltet sein. Gerne versuchen wir, Fragen während der Veranstaltung aufzugreifen.