Dr. Gerhard Janasik, SLP Anwaltskanzlei GmbH, wird Ihnen am 9. März, 14 bis 17.30 Uhr, die aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Gesetzgebung des Vorjahres und des aktuellen Frühjahres präsentieren: Es geht um das Nachweisgesetz sowie um das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeit-Erfassungspflicht.
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Wie in kaum einem Jahr zuvor gab es neue Legislatur und grundlegende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit weitreichenden Auswirkungen für die betriebliche Praxis.
Von zentraler Bedeutung ist etwa das seit dem 01.08.2022 geltende neue Nachweisgesetz mit der bußgeldbewehrten Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der arbeitsvertraglichen Bedingungen. Zum gleichen Datum in Kraft getreten ist die Neuregelung des § 15 Abs. (3) TzBfG, wonach die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses stehen muss und die bisherigen generellen sechs Monate nicht mehr möglich sind. Auch die Abschaffung des „gelben Scheins“ für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2023 stellt ein Novum dar, auf welches sich die Unternehmen einzustellen haben.
Nicht minder umtriebig war das BAG, indem es am 13.09.2022 durch Beschluss entschieden hat, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfassen zu müssen. Sehr aktuell und wichtig ist auch die Entscheidung des BAG vom 20.12.2022, wonach Urlaubsansprüche von Arbeitnehmenden nur dann verjähren können, wenn sie der Arbeitgeber im jeweiligen Kalenderjahr über ihren konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hatte.
Nicht nur die vorstehenden neuen Gesetze und Entscheidungen ziehen zahlreiche ungeklärte Fragen für das tägliche Personalwesen nach sich. Unser erfahrener Referent wird Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht hierzu wertvolle praktische Hinweise geben.
Dr. Gerhard Janasik
Fachanwalt für ArbeitsrechtHinweis: Besucherparkplätze auf dem IHK-Gelände sind vorhanden. Alternative Parkmöglichkeiten gibt es im etwa drei Gehminuten entfernten Parkhaus Pomologie, Alteburgstr. 11, 72762 Reutlingen. Achtung, der Parkautomat nimmt nur Münzgeld an!