Die kontinuierlichen Veränderungen im Umsatzsteuerrecht durch Gesetzgebung, Steuerverwaltung und Rechtsprechung stellen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der täglichen Arbeit ständig vor neue Herausforderungen.
Die Update-Veranstaltung am 8. April 2024 umfasst die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer.
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Die Update-Veranstaltung umfasst die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer. Dabei geht es unter anderem um Veränderungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft und eine Möglichkeit zur Absicherung der Vorsteuer im Falle einer späteren Versagung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch das Finanzamt.
Zudem werden Änderungen bei der Überlassung von Grundstücken mit sog. Betriebsvorrichtungen vorgestellt, da hier die Anwendung der Steuerfreiheit durch die Rechtsprechung ausgeweitet worden ist. Einkommensteuerlich wurde die Behandlung von Betriebsveranstaltungen neu definiert. Diese Änderungen greifen jedoch nicht bei der Umsatzsteuer. Im Rahmen der Update-Veranstaltung wird auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen eingegangen.
Sofern Leistungen bezogen wurden, bei denen der Lieferant fälschlicherweise einen zu hohen Umsatzsteuer-Satz berechnet hat, ist es künftig einfacher möglich, einen Direktanspruch bzgl. der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Welche Anforderungen hier beachtet werden müssen, wird im Rahmen der Veranstaltung erörtert.
Der Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges beim umsatzsteuerlichen Istversteuerer wurde auf europäischer Ebene klar definiert. Die europäische Regelung entspricht nicht der deutschen Praxis. Noch ist der deutsche Gesetzgeber diesbezüglich nicht tätig geworden. Im Rahmen des Updates wird auf diese Thematik hingewiesen, um für das Problem zu sensibilisieren.
Marcus Vörös
SteuerberaterSven-Bastian Müller
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