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Globalisierung wirkt sich nicht nur auf die Reichweite der Unternehmensgeschäfte aus, sondern auch auf die Konstellation im Geschäftsprozess. Zunehmend sind mehr Beteiligte wie Verkäufer, Lieferer, Rechnungsempfänger, Warenempfänger, Händler, Agenten oder Logistikdienstleister involviert. Reihengeschäfte, in denen beispielsweise ein Unternehmen die bestellte Ware von einem Lieferanten direkt an seinen Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt, treten verstärkt auf. Um sie korrekt abzuwickeln, müssen sie den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts, des Zolls und des Außenwirtschaftsrechts entsprechen.
Was ist dabei zu beachten bei der Wahl von Incoterms, Nutzung von Präferenzen, Beauftragung von Subunternehmern und der Exportkontrolle? Welche umsatzsteuerlichen Unterschiede bei EU- und internationalen Reihengeschäften sind zu berücksichtigen? Wann ist welcher Teil eines Reihengeschäfts steuerfrei? Was sind die jeweiligen Besonderheiten bei Reihengeschäften mit direkter/indirekter Vertretung? Anworten gibt es im Tagesseminar am 20. Mai.
Zielgruppe:
Zollverantwortliche sowie Verantwortliche im Versand, Vertrieb und der Finanzabteilung.
Inhalt:
Referentin:
Manuela Pittroff, AEB SE, Stuttgart
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