IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Glücksspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten

Wer Glückspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten.

Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Lisa De Santis, 07121 201-274, desantis@reutlingen.ihk.de

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18. Februar 2019, 10:15 - 15:30 Uhr (MEZ)

 

Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmerzahl ist pro Unterrichtungstermin begrenzt.

An der Unterrichtung kann nur teilnehmen, wer über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt. Sie verstehen/sprechen schlecht Deutsch?
Dann ist eine Teilnahme nur mit einem Dolmetscher möglich. Bitte bringen Sie diesen selbst mit.

Erst ab Zahlungseingang sind Sie verbindlich zur Unterrichtung angemeldet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Zahlungen berücksichtigt, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

Die Unterrichtungsgebühr müssen Sie bei Nicht-Erscheinen ohne Absage trotzdem begleichen.

Bei Ihrer Registrierung am Tag der Unterrichtung müssen Sie sich durch Vorlage Ihres gültigen Reisepasses/Personalausweises ausweisen.
Bitte bringen Sie diesen mit.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme bei einer verspäteten Ankunft nicht mehr möglich ist!

Informationen

INHALTE

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

 

KOSTEN

  • 150 Euro

 

VERANSTALTUNGSORT

  • IHK-Akademie Reutlingen, Allmendstraße 7, 72770 Reutlingen
    (Industriegebiet West, ins Navi bitte Kusterdingen eingeben)

IHK-Akademie Reutlingen

Industriegebiet West, bitte geben Sie Kusterdingen ins Navi ein.

Ansprechpartner
Lisa De Santis, 07121 201-274, desantis@reutlingen.ihk.de