IHK-Netzwerk Zoll: US-Exportkontrollrecht in der Unternehmenspraxis

Warum amerikanische Vorschriften auch für deutsche Unternehmen gelten.

Wer Waren mit amerikanischen Bauteilen, amerikanischer Software oder amerikanischer Technologie herstellt, verarbeitet oder weiterliefert, unterliegt häufig dem Exportkontrollrecht der Vereinigten Staaten. Das gilt auch dann, wenn das Geschäft selbst keinen Bezug zu den USA hat. Die extraterritoriale Reichweite der Export Administration Regulations (EAR) und der Sanktionen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) wird in vielen Unternehmen noch immer unterschätzt. Verstöße können hohe Geldstrafen, den Ausschluss vom amerikanischen Markt und die Aufnahme in amerikanische Sanktionslisten nach sich ziehen.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die Systematik des amerikanischen Exportkontrollrechts. Er zeigt, wie Unternehmen zuverlässig prüfen, ob sie betroffen sind, und ihre internen Abläufe darauf ausrichten können.

 

 

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US-Exportkontrollrecht in der Unternehmenspraxis

 

27. April 2027, 17:00 - 19:00 Uhr (MESZ)

Inhalt

Schwerpunkte: 

  • Rechtsgrundlagen und zuständige Behörden (EAR, ITAR, BIS und OFAC)
  • Anwendungsbereich des amerikanischen Rechts bei Reexporten, De-minimis-Regel und Foreign Direct Product Rule
  • Güterlisten und Einreihung in die Commerce Control List (ECCN und EAR99)
  • Personenbezogene Beschränkungen wie Entity List und SDN List sowie deren Auswirkungen auf Tochtergesellschaften
  • Verhältnis zum europäischen und deutschen Außenwirtschaftsrecht und Konflikte mit der EU-Blocking-Verordnung
  • Aktuelle Entwicklungen und Verschärfungen der amerikanischen Exportkontrollpolitik
  • Umsetzung im Unternehmen durch Compliance-Programm, Screening, Dokumentation und freiwillige Selbstanzeige

Zielgruppe:

Der Vortrag richtet sich an Exportkontrollbeauftragte, Verantwortliche für Zoll und Außenwirtschaft, Mitarbeitende aus Vertrieb, Einkauf und Logistik sowie an Geschäftsführungen, die ihre Risiken im Umgang mit amerikanischen Gütern und Geschäftspartnern einschätzen möchten.

(Programmänderungen vorbehalten)

Sprecher

Dipl.-Finanzwirt (FH) Markus Bitzer

Bitzer Mainfort GmbH

Markus Bitzer, Dipl.-Finanzwirt (FH), Bitzer Mainfort GmbH, war von 2004 bis 2021 Zollbeamter und fast 15 Jahre als Zollfahnder in diversen Bereichen tätig. Unter anderem beim Zollkriminalamt im Bereich Proliferation (Exportkontrolle), beim Zollfahndungsamt als Geldwäscheermittler in der Gemeinamen Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll beim LKA NRW und zuletzt beim Zollfahndungsamt Essen, Dienstsitz Köln, im Bereich Zölle & Verbrauchsteuern. Markus Bitzer berät seit 2021 Unternehmen, Steuerberater und Rechtsanwälte zu Fragen des Zollrechts (z. B. in der Zollprüfung) und der Geldwäscheprävention sowie bei Strafverfahren, und ist mittlerweile Partner in einer Kanzlei.

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