IHK-Netzwerk Sicherheit: Die Beförderung gefährlicher Abfälle - auf den Spuren zwischen Gefahrgutrecht und Abfallrecht

Der Begriff gefährlicher Abfall entstammt der EU-Richtline 91/689/EWG. Doch was genau fällt unter gefährlichen Abfall? Welche Vorschriften zur Beförderung von Gefahgut und gefährlichen Abfall gibt es und wie müssen die Versandstücke und Fahrzeuge gekennzeichnet werden? Um das und mehr geht es beim nächsten Treffen des Netzwerk Sicherheit.

Der Experte Dr. Joachim Brand erläutert unter anderem die Abfalldefinition im Abfallrecht und Gefahrgutrecht, zeigt auf welche Verantwortlichkeiten und Pflichten die betroffenen Akteuere haben und geht auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Gefahrgut und Abfall ein.

Für die Teilnehmer des Netzwerks Sicherheit ist die Veranstaltung wie gewohnt für bis zu 4 Personen kostenfrei. Für Gäste kostet die Teilnahme an der Veranstaltung 70 € pro Person.

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Saskia Lender
netzwerke@reutlingen.ihk.de

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Netzwerk Sicherheit

15. Oktober 2019, 16:00 - 18:00 Uhr (MESZ)

IHK-Netzwerk Sicherheit

Das IHK-Netzwerk Sicherheit bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich umfassend über aktuelle Sicherheitsmaßnahmen und -vorschriften zu informieren. Die Teilnahme am Netzwerk Sicherheit kostet pro Kalenderjahr 300 €. Dafür können an jeder der mindestens sechs stattfindenden Veranstaltungen bis zu vier Mitarbeiter aus einem Unternehmen teilnehmen.

Bei Rückfragen zur Teilnahme am Netzwerk melden Sie sich gerne bei Saskia Lender (netzwerke@reutlingen.ihk.de, 07121 201-281)

Ablauf

IHK Reutlingen

Dr. Joachim Brand,
Karlsruher Institut für Technologie

Dr. Joachim Brand,
Karlsruher Institut für Technologie

Dr. Joachim Brand

Dr. Joachim Brand ist Beauftragter für Abfall und Gefahrgut beim Karlsruher Institut für Technologie.

 

Veranstaltungsort

IHK-Akademie Reutlingen
Allmendstraße 7
72770 Reutlingen