Die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. Sie ist Thema beim Treffen des Netzwerks Sicherheit am 22. Januar.
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Zu hohe psychische Belastungen am Arbeitsplatz können sich langfristig negativ auf Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter auswirken. Das Arbeitsschutzgesetz fordert deshalb explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Firmen müssen also auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. Beim Netzwerk-Treffen erfahren die Teilnehmer, welche Einflussfaktoren konkret beachtet werden müssen.
Für das Netzwerk Sicherheit ist die Veranstaltung kostenfrei.
Dr. Stefan Engelhard, Bereichsleiter Innovation und Umwelt
IHK Reutlingen
Was ist das und wie funktioniert die Umsetzung im Unternehmen?
Marc Bergweiler, Sanacomp, Sonnenbühl
Inga Nolle, Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften FFAW GmbH
IHK-Forum
IHK Reutlingen, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen
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