Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung

Die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. Sie ist Thema beim Treffen des Netzwerks Sicherheit am 22. Januar.

 

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Netzwerk Sicherheit

22. Januar 2019, 16:00 - 19:00 Uhr (MEZ)

Zu hohe psychische Belastungen am Arbeitsplatz können sich langfristig negativ auf Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter auswirken. Das Arbeitsschutzgesetz fordert deshalb explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Firmen müssen also auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.  Beim Netzwerk-Treffen erfahren die Teilnehmer, welche Einflussfaktoren konkret beachtet werden müssen. 

Für das Netzwerk Sicherheit ist die Veranstaltung kostenfrei.

 

Dr. Stefan Engelhard, Bereichsleiter Innovation und Umwelt

IHK Reutlingen

Was ist das und wie funktioniert die Umsetzung im Unternehmen?
Marc Bergweiler, Sanacomp, Sonnenbühl

 

Inga Nolle, Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften FFAW GmbH

 

Veranstaltungsort

IHK-Forum
IHK Reutlingen, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen
Zugang über die Alteburgstrasse 19

Die Parkplätze bei der IHK sind begrenzt. Alternative Parkmöglichkeiten gibt es im etwa drei Gehminuten entfernten
Parkhaus Pomologie, Alteburgstraße 11, 72762 Reutlingen.