IHK-Netzwerk Sicherheit: Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) enthält die wesentlichen Regelungen über die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Es handelt sich weniger um ein Gesetz mit Regelungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten als vielmehr um ein Organisationsgesetz. Doch was wird organisiert?

Das und mehr erfahren Sie beim nächsten Treffen des IHK-Netzwerk Sicherheit am 4. Februar. Aufgrund der aktuellen Lage findet die Veranstaltung online statt!

Die Veranstaltung wurde leider aufgrund der aktuellen Situation sowie der Hygienevorschriften auf maximal 25 Personen begrenzt.

Für Rückfragen nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Saskia Lender, 07121 201-281, netzwerke@reutlingen.ihk.de

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Netzwerk Sicherheit

4. Februar 2021, 16:00 - 19:00 Uhr (MEZ)

IHK-Netzwerk Sicherheit

Das IHK-Netzwerk Sicherheit bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich umfassend über aktuelle Sicherheitsmaßnahmen und -vorschriften zu informieren. Die Teilnahme am Netzwerk Sicherheit kostet pro Kalenderjahr 300 €. Dafür können an jeder der mindestens sechs stattfindenden Veranstaltungen bis zu vier Mitarbeiter aus einem Unternehmen teilnehmen.

Bei Rückfragen zur Teilnahme am Netzwerk melden Sie sich gerne bei Saskia Lender (netzwerke@reutlingen.ihk.de, 07121 201-281).

 

Dr. Uwe Schloßer, IHK Reutlingen

Dipl.-Ing. Matthias Burkert, Geschäftsführender Gesellschafter IbUQAS GmbH & Co. KG

Zeit zum Austausch

Der Referent

 

 

Dipl.-Ing. Matthias Burkert

Dipl.-Ing. Matthias Burkert

Dipl.-Ing. Matthias Burkert, Geschäftsführender Gesellschafter der IbUQAS GmbH & Co. KG, seit über 10 Jahren als beratender Sicherheitsingenieur für Kunden tätig, Sachverständiger und Auditor bei der DQS.

Veranstaltungsort

findet digital über Zoom statt!