Ab dem 1. Januar 2025 wird die Fähigkeit zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen für Unternehmen verpflichtend. Mit einer kompletten Umsetzung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich bis zum 31. Dezember 2027 und der Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ab 2028 wird die digitale Rechnungslegung unabdingbar.
Unser praxisnaher Vortrag klärt Sie über die gesetzlichen Anforderungen, Übergangsfristen sowie die Nutzung der Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung auf. Nutzen Sie die Chance, Ihre Unternehmensprozesse zu optimieren und von einer digitalisierten Buchhaltung zu profitieren: Kostenreduktion, Effizienzsteigerung, Fehlerminimierung und Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sind nur einige der Vorteile.
Bereiten Sie sich und Ihr Unternehmen auf diese wichtige Veränderung vor!
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Karin Sterz, Associations & Events Unternehmensmarkt, DATEV eG
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