Implikationen der EU-Green-Claims-Richtlinie für die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen
Um das Werben mit irreführenden oder unlauteren Werbeaussagen zur Umweltverträglichkeit von Produkten zu begrenzen, hat die Europäische Union zwei Schlüsselgesetze auf den Weg gebracht: das Gesetz gegen Greenwashing und irreführende Produktinformationen sowie die „Green Claims“-Richtlinie. Inhaltlich geht es um Konkretisierungen und die Bedingungen für die Verwendung von Umweltaussagen. Die Verwendung von allgemeinen Umweltaussagen sowie Behauptungen positiver Umweltauswirkungen aufgrund von Emissionsausgleichsystemen sollen verboten werden. Zudem soll die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln reguliert werden und die Kennzeichnung von Garantieinformationen harmonisiert werden. Während das Gesetz gegen Greenwashing und irreführende Produktinformationen bereits beschlossen ist, wird die „Green Claims“-Richtlinie noch im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union verhandelt.
Zielgruppe: Verantwortliche für Nachhaltigkeitsthemen, interessierte Gäste
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
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16 Uhr Veranstaltungsbeginn
19 Uhr Veranstaltungsende
IHK-Ansprechpartnerin
Tatjana Capriotti
Telefon: 07121 201-224
E-Mail: capriotti@reutlingen.ihk.de
Prof. Dr. René Repasi
ist seit 2022 Mitglied des Europäischen Parlaments. Er ist Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie binnenmarkt- und verbraucherpolitischer Sprecher der Europa-SPD. In dieser Funktion beschäftigt er sich eingehend mit der Green Claims Directive.Kai-Uwe Götz
Wirtschaftsrecht, Syndikusrechtsanwalt, Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e. V. – GesamtmascheHinweis: Besucherparkplätze auf dem IHK-Gelände sind vorhanden. Alternative Parkmöglichkeiten gibt es im etwa drei Gehminuten entfernten Parkhaus Pomologie, Alteburgstraße 11, 72762 Reutlingen.
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