Mit diesem Thema beschäftigt sich das Netzwerk Zoll am 20. Juni. Evgeny Prisukhin von der Vertretung des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation erklärt, was es bei der Zollabfertigung von Waren in elektronischen Anmeldezentren zu beachten gibt. Zudem informiert er über die Zollabfertigung von Waren, die im Rahmen von „Parallelimporten“ in die Russische Föderation eingeführt werden, sowie über die Annahme von Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie durch die russischen Zollbehörden. Auch die Verfügbarkeit und mögliche Nutzung des „Financial Messaging System of the bank of Russia“ als Alternative zum SWIFT-System wird Thema sein.
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Zoll in der Russischen Föderation
• Zollabfertigung von Waren in elektronischen Anmeldezentren (Prozess der Abgabe und Bearbeitung von Zollanmeldungen, Zusammenspiel zwischen elektronischen Anmeldezentren, elektronischen Anmeldung und Grenzzollbehörden, Fristen der Warenüberlassung etc.);
• Information über die Zollabfertigung von Waren, die im Rahmen von „Parallelimporten“ in die Russische Föderation eingeführt werden, und die Annahme von Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie durch die russischen Zollbehörden (z. B. Information über den TRIP-Mechanismus, das Verfahren zur Einreichung eines Antrag eines ausländischen Handelsteilnehmers, Statistiken über die entdeckten Mengen gefälschter Produkte im Jahr 2022 und andere Informationen);
• Information über die Verfügbarkeit und mögliche Nutzung des „Financial Messaging System of the bank of Russia“ als Alternative zum SWIFT-System.
Evgeny Prisukhin
Vertretung des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation