Seit dem 1. August 2022 gelten die neuen Vorgaben für die Abfassung von Arbeitsverträgen.
Mehr Informationen über die konkreten Themen unserer Veranstaltung am
28. September finden Sie weiter unten.
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Bei bestehenden Arbeitsverträgen besteht die Verpflichtung, die durch das Nachweisgesetz vorgegebenen wesentlichen Vertragsbedingungen nachträglich schriftlich zu fixieren, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies ausdrücklich verlangen.
Für künftige Arbeitsverträge sind Anpassungen notwendig, zumal Verstöße gegen die Nachweispflichten zukünftig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.
Aber nicht nur das Nachweisgesetz, sondern vor allem die Rechtsprechung zwingt zur fortlaufenden Überarbeitung
Hierzu wird Ihnen im Rahmen unserer Veranstaltung Torsten Lehmkühler, Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht von der SLP Anwaltskanzlei GmbH, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung praktische Hilfestellungen zur Umsetzung geben.
Bei Fragen rund ums Thema steht Ihnen unser Referent gerne zur Verfügung!
Torsten Lehmkühler
Fachanwalt für Arbeitsrecht