Sicherer Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln §4 LMHV | 29. Juni 2023 |
9-14:30 Uhr
Lebensmittelunternehmen müssen gewährleisten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult und vom Arbeitgeber unterwiesen werden.
In dieser regelmäßig stattfindenden IHK-Schulung vermitteln Lebensmittelkontrolleure den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Diese Schulung beinhaltet auch die Folgebelehrung, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss.
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen
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Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei Norina Stuttfeld, 07121 201-274.
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Sekunden28. Juni 2023, 9:00 - 14:30 Uhr (MESZ)
Kosten: 99 € / IHK-Mitglied | 119 € / Nicht IHK-Mitglied
Uhrzeit: 9 Uhr bis 14:30 Uhr
Ort: Onlineseminar über Zoom
Zielgruppe: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von - Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, Gastronomiebetrieben, Imbissen, Cateringeinrichtungen sowie das Personal des Lebensmittelhandels wie Metzgereien, Bäckereien, Backshops. Außerdem können auch Beschäftigte in der Gemeinschafts-, Schulverpflegung, in Kitas, Alten- und Pflegeheimen oder angelernte Küchenhilfen betroffen sein.
Die Schulung ersetzt weder die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, noch die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Website: www.ihkrt.de/lmhs
Norina Stuttfeld | IHK Reutlingen
Detlef Uhde | Lebensmittelkontrolleur
INHALTE:
Anforderungen an die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene gemäß Anlage 1 zu § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen
- Organisation der Lebensmittelüberwachung
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verbot der Irreführung, Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
Online-Seminar
Norina Stuttfeld | 07121 201-274 | stuttfeld@reutlingen.ihk.de