Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. Die erforderlichen Fachkenntnisse können bei der IHK-Schulung erworben werden.
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Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, aber über keine entsprechende Berufsausbildung verfügen, müssen in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden. Das schreibt die Lebensmittelhygieneverordnung vor.
Betroffen sind Mitarbeiter von herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, von Gastronomiebetrieben, Imbissständen und Cateringeinrichtungen sowie das Personal des Lebensmittelhandels. Die Regelung gilt aber auch für angelernte Küchenhilfen und Mitarbeiter in der Gemeinschafts- und Schulverpflegung, in Kitas, Alten- und Pflegeheimen.
Detlef Uhde, Lebensmittelkontrolleur beim Landratsamt Tübingen, informiert in den regelmäßig stattfindenden IHK-Seminaren über den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, zu denen etwa alle kühlpflichtigen Waren wie Fleisch und Kuchen zählen.
Inhalt:
Methodik:
Abschluss:
Die IHK-Schulung beinhaltet die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Schulung ersetzt weder die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, die für die Beantragung der Gaststättenerlaubnis nachzuweisen ist, noch die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die erforderlichen Fachkenntnisse können bei der Hygiene-Schulungen der IHK Reutlingen erworben werden. In den Veranstaltungen werden die nach LMHV geforderten Inhalte kompakt und praxisnah von einem erfahrenen Lebensmittelkontrolleur vermittelt.