Sicherer Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln §4 LMHV | 3. März 2021 | 9-14 Uhr
Lebensmittelunternehmen müssen gewährleisten, dass Mitarbeiter (m/w/d) ohne entsprechende Ausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen, in Frage der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult bzw. vom Arbeitgeber unterwiesen werden.
In dieser regelmäßig stattfindenden IHK-Schulung vermitteln Lebensmittelkontrolleure den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Diese Schulung beinhaltet auch die Folgebelehrung, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss.
20
Tage16
Stunden10
Minuten10
Sekunden03 Mar 2021 9:00 AM - 2:00 PM
Kosten: 99 € / IHK-Mitglied | 119 € / Nicht IHK-Mitglied
Uhrzeit: 9 Uhr bis 14 Uhr
Ort: Onlineseminar über Zoom
Zielgruppe: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von - Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, Gastronomiebetrieben, Imbissen, Cateringeinrichtungen sowie das Personal des Lebensmittelhandels wie Metzgereien, Bäckereien, Backshops. Außerdem können auch Beschäftigte in der Gemeinschafts-, Schulverpflegung, in Kitas, Alten- und Pflegeheimen oder angelernte Küchenhilfen betroffen sein.
Die Schulung ersetzt weder die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, noch die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Website: www.ihkrt.de/lmhs
Lisa De Santis | IHK Reutlingen
Detlef Uhde | Lebensmittelkontrolleur
INHALTE:
Anforderungen an die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene gemäß Anlage 1 zu § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen
- Organisation der Lebensmittelüberwachung
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verbot der Irreführung, Kenntlichmachung von Zusatzstoffen