Sicherer Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln §4 LMHV | 29. September 2021 |
9-14 Uhr
Lebensmittelunternehmen müssen gewährleisten, dass Mitarbeiter (m/w/d) ohne entsprechende Ausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen, in Frage der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult bzw. vom Arbeitgeber unterwiesen werden.
In dieser regelmäßig stattfindenden IHK-Schulung vermitteln Lebensmittelkontrolleure den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln. Diese Schulung beinhaltet auch die Folgebelehrung, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss.
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Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei Lisa De Santis, 07121 201-274.
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Sekunden29. September 2021, 9:00 - 14:00 Uhr (MESZ)
Kosten: 99 € / IHK-Mitglied | 119 € / Nicht IHK-Mitglied
Uhrzeit: 9 Uhr bis 14 Uhr
Ort: Onlineseminar über Zoom
Zielgruppe: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von - Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, Gastronomiebetrieben, Imbissen, Cateringeinrichtungen sowie das Personal des Lebensmittelhandels wie Metzgereien, Bäckereien, Backshops. Außerdem können auch Beschäftigte in der Gemeinschafts-, Schulverpflegung, in Kitas, Alten- und Pflegeheimen oder angelernte Küchenhilfen betroffen sein.
Die Schulung ersetzt weder die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, noch die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Website: www.ihkrt.de/lmhs
Lisa De Santis | IHK Reutlingen
Detlef Uhde | Lebensmittelkontrolleur
INHALTE:
Anforderungen an die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene gemäß Anlage 1 zu § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen
- Organisation der Lebensmittelüberwachung
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verbot der Irreführung, Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
Online-Seminar
Lisa De Santis | 07121 201-274 | desantis@reutlingen.ihk.de