Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht unter das LkSG, werden als Zulieferer aber immer häufiger damit durch ihre Kunden konfrontiert.
Erarbeiten Sie am 8. März in diesem Workshop als indirekt betroffenes Unternehmen praxisorientierte Schritte zum Umgang mit dem LkSG .
Zudem erhalten Sie Antworten und Hinweise zur Zusammenarbeit mit zum LkSG verpflichteten Unternehmen.
Begrenzte Teilnehmeranzahl – Anmeldefrist: 4. März 2024.
Foto: iStock.com/wildpixel
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Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (LkSG) ist zum 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten in Deutschland LkSG-pflichtig.
Doch auch kleinere Unternehmen müssen sich auf die Umsetzung des Gesetzes vorbereiten. Etwa Zulieferer, die über ihre Kunden in die Pflicht genommen werden und damit indirekt vom Gesetz betroffen sind.
Gemeinsam werden wir im Workshop Schritt für Schritt erarbeiten, wie eine Umsetzung in der Praxis gelingen kann.
Zielgruppe
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, CSR- oder Nachhaltigkeits-Verantwortliche, Führungskräfte entlang der Lieferkette, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Einkauf sowie Compliance- und Menschenrechtsbeauftragte.
Fragen?
Wenden Sie sich gerne an Sandra Schorrer, schorrer@reutlingen.ihk.de, 07121 201-221.
Ende: 16.30 Uhr
Christof Kocher
Financial Reporting Service (FRS)Sandra Schorrer
Projektmanagerin „Institute for Emerging Markets“