Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
Was KMU jetzt wissen müssen!

Ab dem 1. Januar 2023 gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Gesetz soll bei der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken entlang der Lieferkette helfen. Doch auch kleinere Unternehmen sind indirekt betroffen - etwa Zulieferer, die über ihre Kunden in die Pflicht genommen werden.

In diesem Webinar zeigen Ihnen Expertinnen, worauf Ihr Unternehmen achten muss und wie KMU die Compliance umsetzen können.

Virtuelle, kostenpflichtige Veranstaltung.

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LkSG: Was KMU wissen müssen

31. Januar 2023, 15:00 - 17:00 Uhr (MEZ)

Programm
Das “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” (LkSG) tritt zum 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft. Doch auch indirekt betroffene Unternehmen müssen sich auf die Umsetzung des Gesetzes vorbereiten, etwa Zulieferer, die über ihre Kunden in die Pflicht genommen werden. 

 

  • Das Lieferkettengesetz - ein aktueller Sachstandsbericht
    Carla Everhardt, Associate Partner, Rödl & Partner
  • Lieferketten Compliance in KMU: Ein Beispiel für praktische Umsetzung durch Automatisierung
    Katharina Schöne, Senior Sales Executive, Cargodian GmbH

 

Alternativtermin
Dienstag, 7. März 2023, Anmeldung hier.

Technische Informationen zum Webseminar
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung einloggen. Die Veranstaltung beginnt um 15:00 Uhr.
Die Einwahldaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.
Das Mikrofon muss beim Eintritt in die Veranstaltung ausgeschalten sein. Fragen sind während der Veranstaltung möglich.

Fragen?
Dann wenden Sie sich an Sandra Schorrer, schorrer@reutlingen.ihk.de, 07121 - 201 221.

Referentin
Carla Everhardt, Rechtsanwältin, Associate Partner | Rödl & Partner