Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) macht Unternehmen für Menschrechte und Umweltstandards mitverantwortlich.
Ab dem 1. Januar 2023 treffen Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern in Deutschland Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Gesetz soll Menschenrechtsverletzungen und zugehörige Umweltrisiken entlang der Lieferkette vermeiden helfen und „die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten“ stärken. Eine grundsätzliche umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für die gesamte Lieferkette auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bedeutet demnach nicht nur eine zunehmende Transparenz sowie bessere Umwelt- und Arbeitsstandards entlang den Lieferketten von Gütern, sondern stellt die deutschen Unternehmen vor bürokratische Herausforderungen das geplante Gesetz umzusetzen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet virtuell über zoom statt.
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Obwohl sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in seiner aktuellen Fassung unmittelbar nur an große Unternehmen richtet, bestehen Unsicherheiten im Hinblick auf die indirekte Betroffenheit von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) entlang der Lieferketten. Erfahren Sie, was das Gesetz konkret für Unternehmen bedeutet und welche Auswirkungen das Gesetz auf die unternehmerische Praxis hat. Informieren Sie sich, welche Instrumente und Tools empfohlen werden, um ein entsprechendes Risikomanagement zu betreiben und zu mehr Resilienz und Nachhaltigkeit in der eigenen Lieferkette beizutragen. Treten Sie mit Experten zusammen, die Ihnen Hilfestellungen bei der Bewältigung anstehender Herausforderungen geben können.“
Dieser Vortrag gibt den interessierten Unternehmen nicht nur einen (weiteren) Überblick über nationale, europäische und internationale Prinzipien und Gesetze, sondern erläutert vor allem, wie die praktische Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten gelingt. Denn erfolgreich das neue Lieferkettengesetz umzusetzen, heißt Menschenrechte und die Umwelt nicht nur im Blick zu haben, sondern das neue Gesetz für sich zu nutzen, weiterhin erfolgreich zu wirtschaften.
Informationen zum Webseminar
Am Veranstaltungstag können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich 15 min vor Beginn der Veranstaltung einloggen. Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr.
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Ansprechpartner: Herr Martin Fahling, Tel.-Nr. 07121 201 186, Mail: fahling@reutlingen.ihk.de
Michaela Streibelt | Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Malte Drewes | Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte