Krankheit im Arbeitsverhältnis

Angesichts der sprunghaft angestiegenen Krankheitstage pro Jahr stellt sich für Arbeitgeber vermehrt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist. 

Zudem führen die erleichterten Regelungen zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu vermehrten Zweifeln an deren Richtigkeit. Dabei stellt sich auch die Frage, wie mit aufeinanderfolgenden Erstbescheinigungen umzugehen ist und welche Rechte dem Arbeitgeber in solchen Fällen zustehen.

In unserer Infoveranstaltung am 07. Mai 2025 erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen für durchaus mögliche Kündigungen wegen langandauernder Krankheit oder wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen. Wir zeigen Ihnen zudem Ihre Reaktionsmöglichkeit in den Fällen des Vortäuschens einer Krankheit und der wiederholten Vorlage von Erstbescheinigungen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich von den arbeitsrechtlichen Expertinnen der VOELKER Rechtsanwälte informieren zu lassen und Ihre individuellen Fragen zu stellen. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Foto: Sebastian Duda/shutterstock.com

 

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Kosten: 99,00 € pro Teilnehmer/-in

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Krankheit im Arbeitsverhältnis

7. Mai 2025, 17:00 - 20:00 Uhr (MESZ)

Folgende Themen werden behandelt:

 

  • Voraussetzungen zur Kündigung wegen langandauernder Krankheit/häufiger Kurzzeiterkrankungen
  • Rolle des BEM-Verfahrens (zwingende Vorgaben und Zeitpunkt), Formfehler
  • Vortäuschen einer Krankheit, Entgeltfortzahlungsbetrug, Erschütterung des Beweiswertes von AU-Bescheinigungen
  • Umgang  mit Verstoß gegen Anzeige- und Mitteilungspflichten im Krankheitsfall, Problem eAU
  • Umgang mit mehreren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Ende der Entgeltfortzahlung auch bei nicht anrechenbaren Vorerkrankungen

Beim anschließenden Get-together besteht Gelegenheit zum Austausch mit den Referentinnen. 

Kathrin Völker
Kathrin Völker
VOELKER & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Nadine Kirsch
Nadine Kirsch
VOELKER & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Certified Chief Compliance Officer (DIZR)

Veronika Klein
Veronika Klein
VOELKER & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Zertifizierte Fachexpertin für betriebliche Altersversorgung BRBZ e.V.

Veranstaltungsort: IHK-Forum Reutlingen

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