In unserer Online-Veranstaltung am 17. Mai erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen vor den Auswirkungen der (drohenden) Insolvenz Ihrer Vertragspartner oder deren Zahlungsschwierigkeiten schützen können.
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Durch die anhaltende Corona-Pandemie und die immer weiter verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Verbindung mit den finanziellen Hilfsmaßnahmen von Bund und Land hat sich eine unübersichtliche Lage im Markt entwickelt.
Viele Unternehmen werden derzeit durch die Corona-Fördermittel künstlich am Leben gehalten und agieren weiter, was natürlich auch ein „Ansteckungspotenzial“ für gesunde Unternehmen darstellt. Gerät ein Geschäftspartner in die Krise oder Insolvenz, besteht das Risiko, dass vertraglich vereinbarte Leistungen nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig erbracht werden und Zahlungen ausbleiben. Zudem kann bei einer eingetretenen Insolvenz des Geschäftspartners dessen Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung unter bestimmten Voraussetzungen an Geschäftspartner geleistete Zahlungen zurückfordern.
Bei unserer Online-Veranstaltung erfahren Sie in kompakter Form, wie Sie Ihr Unternehmen vor den Auswirkungen der
(drohenden) Insolvenz Ihrer Vertragspartner oder deren Zahlungsschwierigkeiten schützen können.
Dr. Norman Häring
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter und Partner bei Tiefenbacher Rechtsanwälte, Stuttgart