Das neue Hinweisgeberschutzgesetz kommt!
Nachdem der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz in seiner damaligen Fassung im Februar 2023 die Zustimmung verweigerte, konnten sich Bund und Länder jetzt auf einen Kompromiss einigen. Der Bundestag hat den geänderten Entwurf am 11. Mai verabschiedet und der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Mai 2023 zugestimmt. Insbesondere wurde auf anonyme Meldekanäle verzichtet und die maximale Bußgeldhöhe von 100.000 € auf 50.000 € reduziert.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und im Anschluss im Bundesgesetzblatt verkündet.
Mit der Verkündung beginnt die Umsetzungsfrist von nur einem Monat, sodass Unternehmen ab 250 Mitarbeitern voraussichtlich bereits ab Mitte Juni ein Hinweisgebersystem eingerichtet haben müssen.
Private Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten werden ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtet sein, eine interne Meldestelle einzurichten.
Es empfiehlt sich daher eine zeitnahe und proaktive Umsetzung.
Das HinSchG soll Anreize schaffen, Rechtsverstöße möglichst intern im eigenen Unternehmen zu melden und verpflichtet öffentliche und private Organisationen entsprechend dazu, sichere interne Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
In der Infoveranstaltung wird Rechtsanwältin Dr. Anke Thiedemann von der RWT Anwaltskanzlei den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich sowie die wesentlichen Handlungspflichten durch das HinSchG aufzeigen und wichtige Handlungsempfehlungen an die Hand geben.
Der Veranstaltung liegt folgende Agenda zugrunde:
Beim anschließenden Get-together beantwortet Rechtsanwältin Dr. Anke Thiedemann gerne Ihre Fragen.
Dr. Anke Thiedemann, LL.M.
Rechtsanwätin,Parkhinweis IHK-Gelände:
Besucherparkplätze auf dem IHK-Gelände sind begrenzt vorhanden. Alternative Parkmöglichkeiten gibt es im etwa drei Gehminuten entfernten Parkhaus Pomologie, Alteburgstraße 11, 72762 Reutlingen.
Achtung! Der Parkautomat nimmt nur Münzgeld an!