Wer Glückspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten.
Teilnahmebedingungen
Identifikationsprüfung:
1. Vor der Unterrichtung müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Ab 09:30 Uhr können Sie sich einwählen und registrieren. Halten Sie dafür Ihren Ausweis bitte in die Kamera, wenn Sie an der Reihe sind.
Anwesenheitskontrolle:
1. Die Anwesenheit wird durchgehend geprüft. Wenn Sie länger als 10 Minuten nicht im Zoom-Meeting der Unterrichtung sind, ist Ihre Teilnahme ungültig und Sie müssen an einem neuen Termin teilnehmen.
2. Für die Teilnahme ist die Nutzung einer Webcam erforderlich. Diese muss über die gesamte Dauer der Unterrichtung eingeschalten bleiben (Pausen ausgeschlossen).
Internetverbindung:
1. Stellen Sie Ihre Internetverbindung sicher!
2. Wenn Sie länger als 10 Minuten nicht im Zoom-Meeting der Unterrichtung sind, ist Ihre Teilnahme ungültig und Sie müssen an einem neuen Termin teilnehmen.
Dolmetscher:
1. An der Unterrichtung kann nur teilnehmen, wer über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt. Sie verstehen/sprechen schlecht Deutsch?
Dann ist eine Teilnahme nur mit einem Dolmetscher möglich.
Unterrichtungsgebühr:
1. Die Unterrichtungsgebühr ist im Vorfeld zu begleichen. Erst ab Zahlungseingang sind Sie verbindlich zur Unterrichtung angemeldet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Zahlungen berücksichtigt, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
2. Die Unterrichtungsgebühr müssen Sie bei Nicht-Erscheinen ohne Absage trotzdem begleichen.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Unterrichtung pünktlich gestartet wird. Daher können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einwählen.
INHALTE
KOSTEN
VERANSTALTUNGSORT