Wer Glückspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten.
Teilnahmebedingungen
INHALTE
KOSTEN
VERANSTALTUNGSORT
Ansprechpartner
Lisa De Santis, 07121 201-274, desantis@reutlingen.ihk.de