Beförderung von Lithium-Batterien

Lithium-Batterien sind Bestandteil vieler elektronischer Geräte, die äußerlich harmlos erscheinen. Jedoch können sich die Lithium-Batterien überhitzen und entzünden. Daher werden durch gesetzliche Bestimmungen alle Sendungen mit Lithium-Batterien als Gefahrgut bewertet. Das Seminar zeigt, wie Unternehmer, Betriebsinhaber, Gefahrgutbeauftragte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Lithium-Batterien sicher verpacken und versenden.

Kosten: 280 Euro

Zielgruppe: Unternehmer, Betriebsinhaber, Gefahrgutbeauftragte

Foto: vefimov – stock.adobe.com

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Beförderung von Lithium-Batterien

8. Oktober 2025, 8:30 - 17:00 Uhr (MESZ)

Inhalte

Lithium-Batterien finden wir in zahlreichen Produkten. Grundsätzlich sind sie als Gefahrgut zu deklarieren und zu kennzeichnen, aber es gibt Ausnahmen gemäß der Sondervorschriften. Im Seminar wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermittelt, wie sie von Fall zu Fall entscheiden können, ob es sich beim Versand von Lithium-Batterien um einen Gefahrgutversand handelt oder nicht. Schwerpunkte bilden neben den „Sondervorschriften“ die korrekten „Versandpapiere“ sowie „Besonderheiten bei den einzelnen Verkehrsträgern“.

Das Seminar zeichnet sich durch einen hohen Praxisbezug aus, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Gelegenheit bekommen, Fragen zu Problemen aus dem betrieblichen Alltag zu stellen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

  • Gefahren, die von Lithium-Batterien ausgehen
  • Einstufung und Anforderungen an Lithium-Batterien
  • Lithium-Batterien als Abfall (auch defekte)
  • Die verschiedenen Sondervorschriften zu Lithium-Batterien
  • Ausarbeiten eines Versandes von Batterien an einem Praxisbeispiel
Klaus Hill
Klaus Hill
Fachberater Gefahrgut, IHK Reutlingen

Veranstaltungsort:

Parkmöglichkeiten

Parkplätze finden sie direkt neben der IHK.

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