Die TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verlangt, dass für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle eine Fachkraft als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung sowie sonstiges Personal zu benennen sind. Diese müssen gemäß TRGS 520 Nummer 5.2 Absatz 2 „über die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen“.
Im Lehrgang erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fundiertes Wissen, wie sie mit gezieltem und angemessenem Einsatz der Mittel den gesetzlichen Regelungen gerecht werden können. Sie lernen, wie sie Umweltbelastungen vermeiden können und die eigene Gesundheit und die der Kolleginnen und Kollegen schützen können.
Neben dem Grundlehrgang bietet das Gefahrgutbüro auch Fortbildungen an.
Kosten: 780 Euro
Foto: eyetronic – stock.adobe.com
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