Grundlehrgang: Entsorgungsfachbetriebe / Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Der Entsorgungsfachbetrieb hat für jeden Standort mindestens eine für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person zu bestellen. Nach § 9 der Verordnung muss diese Person fachkundig sein.

Das Gleiche gilt für Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle einsammeln oder befördern möchten. Diese Unternehmen benötigen eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, eine Voraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde.

Dieser Lehrgang vermittelt die Grundkenntnisse für die Entsorgung von Abfällen. Er erfüllt die Voraussetzungen, die zur Erlangung der Fachkunde erforderlich sind und ist daher vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt.

Zielgruppe: Unternehmer, Führungskräfte, Aufsichtspersonen, Abfallbeauftragte, Beauftragte in Entsorgungs-, Transport- und Recyclingbetrieben, Mitarbeiter in Entsorgungsfachbetrieben sowie in Städten und Kommunen


Kosten: 1020 Euro

 

Foto: eyetronic – stock.adobe.com

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Grundlehrgang Entsorgungsfachbetriebe

13. Mai, 8:30 Uhr - 16. Mai, 17:00 Uhr (MESZ)

Inhalte

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Dokumentation
  • Nachweisverordnung
  • Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
  • Anforderungen an den Betriebsinhaber und die Mitarbeiter
  • Überwachung der Zertifizierung
  • Klassifizierung von Abfällen nach den Gefahrgutvorschriften
  • Umschließungen für gefährliche Abfälle
  • Transport gefährlicher Abfälle

Veranstaltungsort

Parkhinweis

Wenn Sie in die Albert-Schweitzer-Straße einbiegen, sehen Sie zu Ihrer linken Seite das IHK-Gebäude „Haus der Wirtschaft“ mit angeschlossener IHK-Akademie.
Sie fahren an diesem Gebäude vorbei und finden dann linksseitig einen großen Besucherparkplatz mit offener Schranke.