Grundlehrgang: Entsorgungsfachbetriebe / Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Der Entsorgungsfachbetrieb hat für jeden Standort mindestens eine für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person zu bestellen. Nach § 9 der Verordnung muss diese Person fachkundig sein.

Das Gleiche gilt für Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle einsammeln oder befördern möchten. Diese Unternehmen benötigen eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, eine Voraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde.

Dieser Lehrgang vermittelt die Grundkenntnisse für die Entsorgung von Abfällen. Er ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt und erfüllt daher die Voraussetzungen, die zur Erlangung der Fachkunde erforderlich sind.

Zielgruppe: Unternehmer, Führungskräfte, Aufsichtspersonen, Abfallbeauftragte, Beauftragte in Entsorgungs-, Transport- und Recyclingbetrieben, Mitarbeiter in Entsorgungsfachbetrieben sowie in Städten und Kommunen.

Kosten: 1020 Euro

 

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Grundlehrgang: Entsorgungsfachbetriebe

2. Dezember, 8:30 Uhr - 5. Dezember, 17:00 Uhr (MEZ)

Inhalte

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Dokumentation
  • Nachweisverordnung
  • Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
  • Anforderungen an den Betriebsinhaber und die Mitarbeiter
  • Überwachung der Zertifizierung
  • Klassifizierung von Abfällen nach den Gefahrgutvorschriften
  • Umschließungen für gefährliche Abfälle
  • Transport gefährlicher Abfälle

Veranstaltungsort

Parkhinweis
Parkmöglichkeiten finden Sie direkt beim IHK-Gebäude.