Fortbildung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

Dieser Kurs erfüllt die in § 9 EfbV und § 4 bzw. § 5 AbfAEV (ehemals Transportgenehmigung) sowie § 9 AbfBeauftrV genannten Anforderungen an die Fortbildung der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen.   
Dies gilt ebenfalls für die Fachkunde für Betriebsbeauftragte, die sich an 
§ 59 KrWG sowie entsprechenden Regelungen orientiert.

Zielgruppe: Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang  aufrechterhalten.
Entsorger müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre weiterbilden, gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV liegt das Intervall bei drei Jahren.

Kosten: 590 Euro

Foto: eyetronic – stock.adobe.com

Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Rechnungsadresse gleich Firmenadresse:
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Einwilligung bei E-Rechnung:
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Begleitung:
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.

Begleitung 1

Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzhinweise.

Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.

Pflichtfelder sind mit * markiert.

0

Tage

0

Stunden

0

Minuten

0

Sekunden

Fortbildung Entsorgungsfach-betriebeverordnung (EfBV) Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

18. März 2026, 8:30 Uhr - 19. März 2026, 17:00 Uhr (MEZ)

Inhalte

•  Kreislaufwirtschaftsgesetz und die damit verbundenen Rechtsverordnungen
•  Abfallverbringung und die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU- und 
    landesrechtlichen Grundlagen, inter- und supranationale Übereinkommen, 
    kommunales Satzungsrecht sowie amtlich veröffentlichte Verwaltungsvorschriften
•  Umwelteinwirkungen
•  Betriebliche Haftung
•  Arbeitsschutz
•  Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
•  Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
•  Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
•  Betriebliche Risiken und einschlägige Versicherungen
•  das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
•  Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten

Veranstalter

Das IHK-Gefahrgutbüro ist Anlaufstelle für Unternehmen aus den Regionen Schwarzwald, Neckar-Alb und Bodensee zu Fragen des Transports gefährlicher Güter. Um Unternehmen beim Thema Transportsicherheit stets auf dem neuesten Stand zu halten, werden neben der Prüfung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten auch Seminare und Infoveranstaltungen angeboten.

Veranstaltungsort: IHK Hochrhein-Bodensee

Parkmöglichkeiten

Bitte benutzen Sie das Parkhaus Europabrücke schräg gegenüber der IHK.

MapTiler logo

 

© IHK Reutlingen 
Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen 
07121 2010 
kic@reutlingen.ihk.de 
Impressum | Datenschutz