Fortbildung "Betriebsbeauftragter für Abfall"

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verlangt in § 9 Absatz 1 Nummer 3, dass verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben über fachliche Kenntnisse verfügen müssen.

Der Entsorgungsfachbetrieb hat für jeden Standort mindestens eine für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person zu bestellen. Nach § 9 der Verordnung muss diese Person fachkundig sein.

Das gleiche gilt für Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle einsammeln oder befördern möchten. Diese Unternehmen benötigen eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, eine Voraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde.

Dieser Lehrgang hält die Teilnehmenden über gesetzliche Änderungen im Abfallrecht auf dem Laufenden und ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt und erfüllt daher die Voraussetzungen, die zur Erlangung der Fachkunde erforderlich sind.

Zielgruppe: Unternehmer, Führungskräfte, Aufsichtspersonen, Abfallbeauftragte, Beauftragte in Entsorgungs-, Transport- und Recyclingbetrieben, Mitarbeiter in Entsorgungsfachbetrieben sowie in Städten und Kommunen.

Kosten: 510 Euro

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14. November 2022, 8:30 Uhr - 15. November 2022, 17:00 Uhr (MEZ)

  • Neuerungen bei den Rechtsgrundlagen
  • Straf- und Ordnungsrecht / Betriebliche Haftung
  • Betriebliche Risiken und einschlägige Versicherungen
  • Arbeitsschutz
  • Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
  • Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten

Veranstaltungsort

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Romäusring 4
78050 Villingen-Schwenningen


Parkhinweis
Bitte parken Sie im "Parkhaus Theater am Ring" (Romäusring1) direkt neben der IHK.