Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verlangt in § 9 Absatz 1 Nummer 3, dass verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben über fachliche Kenntnisse verfügen müssen.
Der Entsorgungsfachbetrieb hat für jeden Standort mindestens eine für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person zu bestellen. Nach § 9 der Verordnung muss diese Person fachkundig sein.
Das Gleiche gilt für Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle einsammeln oder befördern möchten. Diese Unternehmen benötigen eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, eine Voraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde.
Dieser Lehrgang hält die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über gesetzliche Änderungen im Abfallrecht auf dem Laufenden. Er erfüllt die Voraussetzungen, die zur Erlangung der Fachkunde erforderlich sind und ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt.
Zielgruppe: Unternehmer, Führungskräfte, Aufsichtspersonen, Abfallbeauftragte, Beauftragte in Entsorgungs-, Transport- und Recyclingbetrieben, Mitarbeiter in Entsorgungsfachbetrieben sowie in Städten und Kommunen.
Kosten: 510 Euro
Foto: eyetronic – stock.adobe.com
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