Gefahrgutschulung gemäß 1.3 ADR

Gemäß den Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt müssen alle Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden. Diese Regelung ist an keine Mengengrenze gebunden. Daher müssen auch Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten haben, entsprechende Unterweisungen durchführen. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Umgang mit den Vorschriften näherzubringen und ihnen wichtige Informationen über den Umgang mit Gefahrgut zu vermitteln.

Kosten: 260 Euro

 

Foto: iStock.com/tunart

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Gefahrgutschulung

26. September, 8:30 - 17:00 Uhr (MESZ)

Inhalte

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Aufbau der Stoffaufzählung
  • Ausnahmen und Freistellungen
  • Verpackungen, Großpackmittel (IBC)
  • Tanks, Container, Versandstücke
  • Verpackungsvorschriften
  • Zusammenpackung
  • Kennzeichnung der Beförderungseinheiten
  • Dokumentation, Begleitpapiere
  • Durchführung der Beförderung

Veranstaltungsort

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