Wer einen gastronomischen Betrieb betreiben will und plant, auch Alkohol auszuschenken, muss die Teilnahme an der IHK-Unterrichtung im Gastgewerbe nachweisen. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist.
Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Lisa De Santis, 07121 201-274, desantis@reutlingen.ihk.de
Registrierung
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Allgemeine Hygiene und Infektionsschutz
Simone Zimmermann
Hygieneinspektorin
Detlef Uhde
Lebensmittelkontrolleur
Freiwilliger Selbsttest
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst zu überprüfen. Die Testergebnisse erhalten Sie am Ende der Unterrichtung mit Ihrer Teilnahmebescheinigung.
Wichtige Vorschriften für das Gaststättengewerbe
(Sperrstunde, Gaststättenverband Baden- Preisauszeichnungen, Warenunterschiebung, Württemberg e. V. Reutlingen Haftung)
Gunter Egner
Geschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V., Reutlingen
Unterrichtungsende
Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende der Unterrichtung mit Ihrem Testergebnis.
Industriegebiet West, bitte geben Sie Kusterdingen ins Navi ein.