IHK-Unterrichtung im Gastgewerbe §4 GastG

Wer einen gastronomischen Betrieb betreiben will und plant, auch Alkohol auszuschenken, muss die Teilnahme an der IHK-Unterrichtung im Gastgewerbe nachweisen. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist.

Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Lisa De Santis, 07121 201-274, desantis@reutlingen.ihk.de

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Mittwoch

19. Februar 2020, 12:30 - 17:30 Uhr (MEZ)

Unterrichtungsplan

Registrierung

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Allgemeine Hygiene und Infektionsschutz

Simone Zimmermann
Hygieneinspektorin

  • Allgemeines Lebensmittelrecht
  • Eigenkontrollen des Gastronomen und deren Dokumentation
  • Betriebskontrollen und Mängel
  • Kennzeichnungspflichten bei Speise- und Getränkekarten
  • Praktische Tipps zur Umsetzung einer guten Lebensmittelhygiene in der Gastronomie

Detlef Uhde
Lebensmittelkontrolleur

Freiwilliger Selbsttest

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst zu überprüfen. Die Testergebnisse erhalten Sie am Ende der Unterrichtung mit Ihrer Teilnahmebescheinigung.

Wichtige Vorschriften für das Gaststättengewerbe
(Sperrstunde, Gaststättenverband Baden- Preisauszeichnungen, Warenunterschiebung, Württemberg e. V. Reutlingen Haftung)

Gunter Egner
Geschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V., Reutlingen

Unterrichtungsende

Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende der Unterrichtung mit Ihrem Testergebnis.

IHK-Akademie Reutlingen

Industriegebiet West, bitte geben Sie Kusterdingen ins Navi ein.