Fortbildung "Betriebsbeauftragter für Abfall"

Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) ergibt sich aus § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetztes. Wenn die dort gennannten Voraussetzung vorliegen, muss das Unternehmen mindestens einen Abfallbeauftragten benennen. Dieser hat die Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und einen jährlichen Bericht an die Geschäftsleitung zu verfassen.

Das Abfallrecht unterliegt vielen Reglementierungen und stetiger Weiterentwicklung. Die Abfallbeauftragtenverordnung fordert deshalb für die Aufrechterhaltung der Fachkunde alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung. Diese Fortbildung hält die Teilnehmer über die Neuerungen und Änderungen im Abfallrecht sowie deren Umsetzung auf dem Laufenden.

Kosten: 510 Euro

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25. Januar 2021, 8:30 Uhr - 26. Januar 2021, 17:00 Uhr (MEZ)

  • Neuerungen bei den Rechtsgrundlagen
  • Straf- und Ordnungsrecht / Betriebliche Haftung
  • Betriebliche Risiken und einschlägige Versicherungen
  • Arbeitsschutz
  • Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
  • Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
  •  Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten

Veranstaltungsort

Goethestraße 98
72461 Albstadt-Tailfingen