Exportkontrolle & Sanktionslistenprüfung

Preis: 265,00 € (IHK-Mitglied) | 285,00 € (Nicht Mitglied) für beide Themen

Systematik und Struktur des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts: Anhand von Fallbeispielen lehrt das Seminar den Umgang sowohl mit den Güterlisten des Exportkontrollrechts als auch mit Genehmigungsarten. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dieses Seminar enthält konkrete Tipps für ein rechtssicheres Handeln.

 

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Seminarstart

27. Oktober 2021, 9:00 - 15:00 Uhr (MESZ)

Das lernen Sie

Im Seminar werden die die Systematik und Struktur des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts vermittelt. Anhand von Fallbeispielen erlernen Sie den Umgang mit Güterlisten, Umschlüsselungsverzeichnis und dem EZT-Online. Zudem wird die Ermittlung von Ausfuhr- und Verbringungs-Genehmigungspflichten sowie von möglicherweise in Betracht kommenden Verfahrenserleichterungen erläutert. Ebenfalls werden Embargoregelungen und Rechtsfolgen bei Verstößen behandelt. Vermittelt werden Grundlagen und Systematik der Sanktionslistenprüfung und Informationen über die Rechtsfolgen bei Verstößen. Im Rahmen des Seminars werden die Fragen beantwortet, welche Bedeutung den einzelnen Listen zukommt, welche Listen beachtet müssen und wie man feststellen kann, ob es sich bei kritischen Geschäftskontakt möglicherweise um einen wirklichen Treffer handelt. Außerdem zeigt man wie man automatisiert und regelmäßig prüfen kann und wie man rechtsicher handelt und das auch belegen kann.

Weitere Infos

In Deutschland ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Durch das Exportkontrollrecht erfährt diese Freiheit Beschränkungen, die verhindern sollen, dass Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland sowie das friedliche Zusammenleben der Völker gefährdet oder gestört werden.

Durch die Embargoregelungen der Europäischen Union werden gegen bestimmte Personen und Organisationen Bereitstellungsverbote verhängt. Diese verbieten es, den gelisteten Personen oder Organisationen Vermögenswerte jeglicher Art zukommen zu lassen. Unternehmen sind nicht nur verpflichtet ihre Geschäftskontakte eigenverantwortlich mit Sanktionslisten der EU abzugleichen, sondern müssen diese gegebenenfalls auch anhand einiger US-Black Lists überprüfen.

25.10.2021 | 12:00 Uhr

Exportkontrolle:

  • Überblick über Systematik und Struktur des Exportkontrollrechts (Deutschland und EU)
  • Embargoregelungen
  • Genehmigungen beim Export von gelisteten und nicht gelisteten Gütern
  • Dual-Use-Güterliste (Anhang I EG-Dual-Use-VO)
  • Ausfuhrliste
  • Umschlüsselungsverzeichnis und EZT-Online
  • Verwendungszweckprüfung bei nicht gelisteten Gütern
  • Genehmigungsverfahren: Einzelausfuhr-, Sammelausfuhr- und Allgemeine Genehmigungen
  • Exportkontrolle in der Praxis, Beispielfälle
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
  • Haftungsfragen

Sanktionslistenprüfung:

  • Grundlagen der Sanktionslistenprüfung
  • Welche Listen müssen beachtet werden?
  • Welcher Personenkreis muss geprüft werden?
  • Wann sollte die Sanktionslistenprüfung erfolgen?
  • Was ist im Trefferfall zu tun?
  • US-Black Lists und ihre Rechtsfolgen
  • Strafbarkeit und Haftung bei Verstößen
  • Beispielsfälle

Preis für IHK-Mitglieder: 265,00 €
Preis für Nicht-IHK-Mitglieder: 285,00 €

27.10.2021

Tagesseminar
von 09:00 bis 17:00 Uhr

Frau Dr. Ulrike Jasper, Volljuristin, promovierte an der Universität Tübingen und arbeitet seit 2007 für die AEB GmbH. Ihre Fachkenntnis fließt in die AEB Lösungen im Bereich Risk und Compliance ein. Seit 2016 widmet sie sich hauptsächlich der Weiterbildung.

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