Das Steuer-IKS in der Praxis kleiner und mittelständischer Unternehmen - mit Beispielen zur Umsatzsteuer
Längst gilt nicht mehr nur für Konzerne und Großunternehmen, dass betriebliche Abläufe und Geschäftsprozesse valide ausgestaltet sein müssen. Verstärkt trifft die Notwendigkeit einer Nachweisführung über Kontrollen und Steuerungsmaßnahmen jüngst selbst kleinere Mittelständler. Die Einhaltung steuerlicher Normen und Pflichten, neudeutsch „Tax Compliance“, steht im Fokus der Finanzverwaltung. Dies spüren zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen.
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Immer häufiger fragen die Betriebsprüfer nach einer aussagekräftigen Verfahrensdokumentation zum Steuer-IKS.
Die Frage ist berechtigt. Ordnungsmäßig im Sinne der GoBD handelt, wer ein Steuer-IKS eingerichtet und dieses dokumentiert hat. Werden durch den Prüfer anschließend Fehler aufgedeckt, kann ein funktionierendes IKS nach Auffassung der Finanzverwaltung ein gutes Argument gegen leichtfertiges oder gar vorsätzliches Handeln darstellen.
Die gute Nachricht: In Ihrem Unternehmen ist bereits ein Steuer-IKS vorhanden. Wir werden Ihnen helfen, es herauszuarbeiten. Anhand konkreter Beispiele zeigen wir Ihnen, welche Kontrollen die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten unterstützen können. Dabei fokussieren wir auf die Knackpunkte, die es anzugehen gilt, damit Sie auf die Fragen des Prüfers gut vorbereitet sein werden.
Folgende Themen werden bei unserem Online-Netzwerktreffen behandelt:
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Referenten gerne zur Verfügung.