Zu welchen Zwecken dürfen Carnets verwendet werden? Welche Formulare sind auszufüllen? Welche Länderspezifische Vorschriften gibt es? Wie ist das Vorgehen bei der Abwicklung am Zoll? Antworten auf diese Fragen liefert das Tageseminar "Carnet ATA".
Die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Frederice Sommer, sommer@reutlingen.ihk.de, 07121 201-276 auf.
Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch beim Zoll im Drittland anmelden.
Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie das von den IHKs ausgestellte Carnet ATA/CPD nutzen. Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das von derzeit 78 Abkommensländern akzeptiert wird und den Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze erspart. Die reibungslose Zollabwicklung mit dem Carnet ATA/CPD in den bereisten Ländern setzt die Beachtung besonderer Antrags- und Abwicklungsmodalitäten voraus. Das Seminar gibt hierzu einen umfassenden Überblick.
Inhalt:
Referentin: Kirsten Stürner, Fachreferentin, Außenwirtschaft und Dienstleistungen, IHK Region Stuttgart
Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus Pomologie, Alteburgstraße 11, 72762 Reutlingen.
Bitte beachten Sie, dass an diesem Parkautomat nur mit Münzgeld bezahlt werden kann.