Das IHK-Seminar zeigt auf, welche Herausforderungen in den Handlungsfeldern Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie Mitarbeiterentsendung bestehen und wie Unternehmensprozesse für die Übergangsphase bzw. für den Status des UK als Drittland angepasst werden können.
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Wann, wie und ob der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU erfolgen soll und ob dies mit oder ohne „Deal“ geschieht, ist kurz vor dem derzeitigen Austrittsdatum am 29. März 2019 nach wie vor unklar. Unabhängig davon, wie die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU genau ausgestaltet sein werden steht jedoch fest, dass der Brexit in vielen Bereichen gravierende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis von Unternehmen haben wird. Dies gilt insbesondere für den gegenseitigen Warenverkehr, aber auch für den Dienstleistungsverkehr. Unternehmen sollten sich gut vorbereiten, um die Mehrkosten im Griff zu behalten, die der Brexit verursacht. Zollverantwortliche, Geschäftsführer, Vertriebs-, Export- und Einkaufsleiter, Produktmanager, Personalleiter, Human Ressource Manager sowie Unternehmen mit Großbritanniengeschäft, die bislang nur im EU-Binnenmarkt tätig sind, können sich am 1. April Tipps für die betriebliche Praxis holen.
Teil 1: Auswirkungen auf Zoll und Warenverkehr
9:00 - 12:30 Uhr
Referent: Carsten Bente, AEB, Stuttgart
Teil 2: Entsendungen und Montagearbeiten in Großbritannien
13:30 - 17:00 Uhr
Referenten: Marius Tollenaere, Zuzana Jasenovcova, und Audrey Morew, Fragomen Global LLP, Frankfurt/Main
Beide Seminarteile können unabhängig voneinander gebucht werden. Bei Buchung beider Seminare ist ein Mittagessen im Preis eingeschlossen.
Bitte beachten Sie dass aufgrund des Umbaus der IHK-Zentrale nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung stehen.
Wir empfehlen dass Parkhaus Pomologie zu nutzen.