Beim Treffen des Netzwerks Betrieblicher Datenschutz geht es am 9. Dezember 2019 um das Thema "Datenschutzkonformer Internetauftritt".
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Je nach individueller Gestaltung einer Webseite haben Webseitenbetreiber unterschiedliche Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Dies hängt u. a. davon ab,
- ob und welche Cookies eingebunden werden,
- ob Webanalysetools verwendet werden,
- ob ein Kontaktformular besteht,
- ob ein Newsletter bestellt werden kann und
- ob und welche Social Plugins verwendet werden.
Unabhängig vom Webseiteninhalt hat jeder Webseitenbetreiber auf seiner Webseite eine Datenschutzerklärung vorzuhalten.
Bei Nichtbeachtung drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber sowie Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden.
Welche Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen sind und welche Auswirkungen auf die Praxis die aktuellen Entscheidungen des EuGH zum Thema Gemeinsame Verantwortung bei Facebook-Fanpages und zum Thema Cookie-Banner bei Tracking Cookies haben, erläutert Ihnen unsere Referentin Frau Dr. Anke Thiedemann, Partnerin und Geschäftsführerin der RWT Anwaltskanzlei GmbH, Externe Datenschutzbeauftragte, am 09.12.2019.
Dr. Anke Thiedemann, LL.M.
Partnerin, Geschäftsführerin