Ein Überblick über die Grundsteuerreform & Wohneigentumsrecht aktuell: Einblicke in die neue WEG-Reform
Bei dieser Netzwerkveranstaltung geht es um zwei Rechtsthemen: Zum einen bekommen Sie einen Überblick über die Grundsteuerreform, die auf Bundesebene bereits feststeht, deren Gesetzentwurf sich auf Landesebene aktuell noch in parlamentarischer Diskussion befindet.
Zum anderen geht es um Wohneigentumsrecht. Hier erhalten Sie Einblicke in die neue WEG-Reform, die am 1. Dezember 2020 in Kraft tritt. Weitere Infos finden Sie unten.
Dies ist eine Online-Veranstaltung. Die Teilnahmedaten erhalten Sie nach Anmeldung.
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Grundsteuerreform:
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherigen Vorschriften zur Ermittlung des „Grundstückswertes“ als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert bis 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Der Bundesgesetzgeber ist dem nachgekommen, das „neue“ Grundsteuerrecht soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Allerdings haben sich die Bundesländer im Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, ein für jedes Bundesland eigenständiges Grundsteuerrecht zu schaffen. Baden-Württemberg hat von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Diskussion. Im Rahmen des Impulsvortrages soll zunächst die Änderung auf Bundesebene und sodann die beabsichtigten Regelungen in Baden-Württemberg und deren Abweichungen von der Bundesregelung dargestellt werden.
WEG-Reform:
Die WEG-Reform tritt am 01.12.2020 in Kraft. Dabei sollen Sanierungen und Modernisierungen vereinfacht werden. Zur Verbesserung der Fachkenntnis der Verwalter wird nun teilweise ein Zertifikat verlangt. Aber auch die Befugnisse der Verwalter werden ausgedehnt. Zudem soll ein langer Streit über die Frage, ob die Eigentümer oder die Gemeinschaft Träger von Rechten und Pflichten ist beantwortet werden und vieles mehr.
Christian Weber, Dr. Kroll & Partner
Nach einer mehrjährigen Tätigkeit in einer großen mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei, ist Herr Rechtsanwalt Weber seit 2011 in der Kanzlei Dr. Kroll & Partner tätig. Seine Haupttätigkeitsgebiete sind das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Steuer(straf)recht. Herr Weber ist zudem Vorsitzender des Vorstands des Anwaltsvereins am Landgericht Tübingen sowie als Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht der DIS tätig.Christoph Zier, Dr. Kroll & Partner
Nach einem Studium an den Universitäten in Konstanz und Freiburg mit eine Ausbildungsstation in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Singapur ist Herr Rechtsanwalt Zier seit 2015 bei Dr. Kroll & Partner. Seine Haupttätigkeitsgebiete dort sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zusätzlich ist er Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule in Stuttgart.