IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Glücksspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten

Wer Glückspielautomaten aufstellen will, kann mit der Teilnahme an der IHK-Unterrichtung den notwendigen Sachkundenachweis für den Betrieb nach § 33c GewO erhalten. Diese Veranstaltung vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundlegende Kenntnisse der Gewerbeordnung und Spielverordnung, des Spielhallenrechts der Länder und des Jugendschutzrechts.

Zielgruppe: Interessentinnen und Interessenten, die Glückspielautomaten aufstellen wollen

Die Unterrichtung ist bereits voll besetzt. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Norina Stuttfeld, 07121 201-274, stuttfeld@reutlingen.ihk.de

00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Dienstag

18. Oktober 2022, 10:15 - 15:30 Uhr (MESZ)

Informationen

INHALTE

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

 
KOSTEN

  • 150 Euro

 
VERANSTALTUNGSORT

  • IHK Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen
     

IHK Reutlingen

Ansprechpartner
Norina Stuttfeld, 07121 201-274, stuttfeld@reutlingen.ihk.de