Update Arbeitsrecht – Frühjahr 2024

Auch im vergangenem Jahr gab es neue Legislatur und grundlegende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit weitreichenden Auswirkungen für die betriebliche Praxis.

Dr. Gerhard Janasik von der SLP Anwaltskanzlei GmbH wird Ihnen am 21. März von 14 bis 17 Uhr die aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Gesetzgebung des Vorjahres und des aktuellen Frühjahres vorstellen.

Foto: Sebastian Duda/shutterstock.com

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Infoveranstaltung | Update Arbeitsrecht 2024

21. März 2024, 14 - 17 Uhr

Inhalte im Überblick


Auch im Jahr 2023 gab es neue Legislatur und grundlegende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit weitreichenden Auswirkungen für die betriebliche Praxis.

Zu erwähnen ist insbesondere das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten zur Einführung eines internen Hinweisgebersystems verpflichtet. Hiermit soll sichergestellt werden, dass „Whistleblower“, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen, effektiv geschützt werden. 

Im Bereich der krankheitsbedingten AU hat der Gesetzgeber nach der Einführung der elektronischen AUB zum 31.1.2024 „nachgezogen“ mit der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung unter bestimmten Voraussetzungen.

Weiterer erheblicher bürokratischer Aufwand ist zu erwarten aufgrund der am 6.6.2023 in Kraft getretenen Entgelttransparenz-Richtlinie, deren Umsetzungsfrist am 7.6.2026 enden wird. Unternehmen sind gut beraten, sich bereits jetzt mit dieser Thematik zu beschäftigen, zumal das BAG etwa mit Urteil vom 16.2.2023 einer Arbeitnehmerin Entschädigungsansprüche zusprach, weil ein zur gleichen Zeit eingestellter männlicher Kollege mehr verdiente.

Neben den vorstehenden neuen Gesetzen und Entscheidungen werden Sie wie gewohnt einen praxisrelevanten Überblick von 
A–Z erhalten. 

Referent

Dr. Gerhard Janasik

Dr. Gerhard Janasik

Fachanwalt für Arbeitsrecht

SLP Anwaltskanzlei GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft

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