Preis: 2.000,00 € (IHK-Mitglied) | 2.100,00 € (Nicht Mitglied) zzgl. 290,00 € Test- und Zertifikatskosten
Artikelnummer: ZIR-24-5001-001
Präsenzkräfte in Einrichtungen der Altenhilfe, die nach dem Hausgemeinschaftskonzept arbeiten, übernehmen innerhalb der Wohngruppen die Aufgaben eines pflegenden Angehörigen. Das heißt, die Tätigkeiten reichen von Handreichungen und Unterstützung bei der Körperpflege, über die gemeinsame Zubereitung der Speisen, bis zum Aufbereiten der Bewohnerwäsche sowie dem Sauberhalten und der Ausgestaltung von Wohnung und Bewohnerzimmern. Die Arbeitsabläufe erfolgen dabei so weit als möglich unter individueller Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohnern. Somit sind Kompetenzen im hauswirtschaftlichen Bereich ebenso erforderlich, wie Grundkenntnisse in Pflege und sozialer Betreuung. Die Präsenzkräfte arbeiten im Team mit Pflegefachkräften und Betreuungsmitarbeitern.
Der Zertifikatslehrgang erfolgt in Kooperation und mit Referenten der BeneVit-Gruppe als Träger von bundesweist 26 Einrichtungen nach dem BeneVit Hausgemeinschaftskonzept
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wohngemeinschaften der Altenhilfe mit hauswirtschaftlichem, oder ohne spezifischen Berufsabschluss
Die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
In diesem Lehrgang erlernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten aus den Bereichen Aktivierung und Teilhabe von Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen, Grundpflege, Erste Hilfe und Hauswirtschaft in Wohngemeinschaften.
01.06.2024
Modul 1: Das Benevit Hausgemeinschaftskonzept
Modul 2: Das Benevit Hausgemeinschaftskonzept in der Praxis - Teil 1
Modul 3: Personal- und Dienstplanung - Heimbas und Pflegedokumentation
Modul 4: Gastfreundschaft und Kundenorientierung , Hygiene im Hausgemeinschaftskonzept
Modul 5: Grundpflege und palliative Versorgung
Modul 6: Stil, Ambiente & Garten im Hausgemeinschaftskonzept
Modul 7: Gelebte Führung
Modul 8: Demenz
Modul 9: Best Practice aus der Pflege
Modul 10: Speisen und Getränke im Hausgemeinschaftskonzept & Einkaufs- und Warenmanagement
Modul 11: Das Benevit Hausgemeinschaftskonzept in der Praxis - Teil 2
Preis: 2.000,00 € (IHK-Mitglied) | 2.100,00 € (Nicht Mitglied) zzgl. 290,00€ Test - und Zertifikatskosten
Lehrgangszeitraum:
11.06.2024 - 08.04.2025
Lehrgangszeiten:
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dauer:
12 Monate
Umfang:
Bitte beachten Sie die zu absolvierenden Pflichtschulungen.
insgesamt ca. 136 Unterrichtseinheiten
Termine:
Modul 1
11.06.2024 | Präsenztermin | 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Modul 2
11.06.2024 | Präsenztermin | 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
12.06.2024 | Präsenztermin | 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Modul 3
24.07.2024 | Online-Termin | 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Modul 4
10.09.2024 | Präsenztermin | 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Modul 5
11.09.2024 | Präsenztermin | 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Modul 6
16.10.2024 | Online-Termin | 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Modul 7
05.11.2024 | Präsenztermin | 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
06.11.2024 | Präsenztermin | 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Modul 8
08.01.2025 | Präsenztermin | 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Modul 9
09.01.2025 | Präsenztermin | 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Modul 10
13.02.2025 | Online-Termin | 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Modul 11
11.03.2025 | Präsenztermin | 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
12.03.2025 | Präsenztermin | 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Abschlusstest
08.04.2025 | Präsenztermin | 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Der Zertifikatslehrgang erfolgt in Kooperation und mit Referenten der BeneVit-Gruppe als Träger von bundesweist 26 Einrichtungen nach dem BeneVit Hausgemeinschaftskonzept
IHK-Zertifikat
Voraussetzungen zum Erhalt des IHK-Zertifikats
Blended-Learning-Konzept
Dieser Lehrgang besteht aus einem Mix von klassischem Präsenzunterricht, Online-Terminen und digitalen Lerninhalten.
Verfügbarkeit eines mobilen Endgerätes (PC, Laptop, Android-Handy) mit aktuellem Browser, ausreichender Übertragungsgeschiwindigkeit sowie Tonausgabe und Mikrofon.
Es besteht die Möglichkeit über einen Zusatzkurs, um die Weiterbildung zur Betreuungskraft (nach §53b SGB XI) anerkennen zu lassen.