Akademie IT-Recht

WHISTLEBLOWING: Was ist zu tun? Der richtige Umgang mit der neuen Gesetzeslage
(Online-Veranstaltung)

Zahlreiche Unternehmen sind von der europäischen Hinweisgeber-Richtlinie betroffen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ist die Bereitstellung eines internen Meldekanals seit dem 1.1.2022 zwingend, für Unternehmen von 50 bis 250 Mitarbeitern gibt es noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
 
Ziel der Richtlinie ist es, einerseits Verstöße aufzudecken sowie die Rechtsdurchsetzung zu verbessern und andererseits Unternehmen die Chance zu geben, rechtzeitig auf internes Fehlverhalten zu reagieren und öffentliche Skandale zu vermeiden. Mit dem Einrichten von effektiven, vertraulichen und sicheren Meldekanälen soll ein einheitlicher Schutz für Hinweisgeber geschaffen werden.
 
Interne Hinweisgeber sind ein zentrales Element im Compliance-Bereich. Mit der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie wird Compliance weiter gesetzlich verpflichtend, besonders auch für KMU, für die das Thema Compliance „weit entfernt“ schien.
 
Im Rahmen unseres Vortrags zeigen wir auf, welche Möglichkeiten Organisationen haben, mit dieser Thematik im Sinne eines guten Risikomanagements umzugehen und welche Ansätze es für die Strukturierung von Hinweisgebersystemen gibt.

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Whistleblowing

31. Mai 2022, 14:00 - 16:00 Uhr (MESZ)

Ihre Ansprechpartnerin für die Veranstaltung ist:

Natalie Trück
Tel. 07121 201-227
trueck@reutlingen.ihk.de

Referent

Dr. Ralf Kittelberger

Dr. Ralf Kittelberger

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dreitor Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Kittelberger Hahn Kärcher‑Heilemann
Dr. Tina Kärcher-Heilemann

Dr. Tina Kärcher-Heilemann

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht · Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dreitor Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Kittelberger Hahn Kärcher‑Heilemann