News im Forderungsmanagement

Preis: 145,00 € (IHK-Mitglied) | 245,00 € (Nicht-Mitglied)
Artikelnummer: SSR-24-2203-2

In diesem Seminar werden Themen und Entwicklungen vorgestellt, die im Credit- und Forderungsmanagement neu sind, beziehungsweise in naher Zukunft die Arbeit in diesem Bereich spürbar verändern und beeinflussen werden. 

Neben der Vorstellung dieser Neuerungen wird abgeschätzt und mit den Teilnehmenden diskutiert, wie die beinhalteten Chancen genutzt und dabei die Risiken gleichzeitig vermieden werden können. Daran anschließend werden Handlungsoptionen diskutiert und Möglichkeiten sich präventiv oder auch reaktiv daran anzupassen aufgezeigt.

Da in dem Seminar Aktualität einen hohen Stellenwert besitzt, können Seminarinhalte kurzfristig ergänzt oder modifiziert werden.

Zielgruppe: Dieses Seminar spricht Fach- und Leitungskräfte aus Debitorenbuchhaltung, Credit- und Forderungsmanagement, Finanzen, Controlling an, die einen kompakten Überblick über jüngste Entwicklungen und derzeitige Planungen im Bereich Credit- und Forderungsmanagement im weiteren Sinne suchen, künftig Entwicklungen antizipieren und die betrieblichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche und möglichst reibungslose Anpassung im Unternehmen schaffen wollen.

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Seminarstart

22. Oktober, 9:00 - 12:30 Uhr (MESZ)

Das lernen Sie

Kompakt, aktuell und praxisnah erfahren Sie:

  • Was sich in naher Zukunft ändern wird.
  • Welche Chancen und Risiken in diesen Entwicklungen beinhaltet sind.
  • Wie Sie sich so auf die Veränderungen einstellen können, dass die negativen Auswirkungen weit möglichst reduziert werden.
  • Wo Sie wann anpacken müssen.

Weitere Infos

15.10.2024

Teil I     Verpflichtende E-Rechnung im B2B-Geschäft

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wird die E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland verpflichtend. Allerdings werden PDF-Dateien nicht mehr als E-Rechnung akzeptiert. Nur strukturierte XML-Dateien wie das X-Rechnungsformat oder das ZUGFeRD 2.x-Format werden akzeptiert. Derzeit ist geplant, dass Unternehmen in Deutschland ab Januar 2025 Unternehmen in Deutschland (mit Übergangsregelungen) in der Lage sein müssen, solche Dateien zu verarbeiten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 21. Februar 2024 mit dem Gesetz befassen.

Teil II    ViDA: VAT in the Digital Age

Die EU möchte den Mehrwertsteuerbetrug durch ihre Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) reduzieren. Dazu ist geplant, dass Rechnungen innerhalb von zwei Tagen erstellt und einzeln im innergemeinschaftlichen Handel gemeldet werden müssen, sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das, was bisher nur für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr vorgesehen war, auch nationale Ver-änderungen mit sich bringen wird. Die Umsetzung erfordert einige technische und organisatorische Anpassungen und ist bis 2028 geplant.

Teil III   Harmonisierung des Insolvenzrechts in der EU

Die EU arbeitet daran, wesentliche Bestandteile des Insolvenzrechts in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Insgesamt sind sieben Kernpunkte geplant. Einige dieser Regelungen sind in Deutschland unproblematisch, da sie bereits in der Insolvenzordnung so oder noch strenger geregelt sind, wie beispielsweise der Gläubigerausschuss, die Insolvenzantragspflicht und die Insolvenzanfechtung. Andere Regelungen wie der europaweite Zugriff der Insolvenzverwalter auf Vermögensregister und die Erklärung/Merkblatt von Insolvenzverfahren in verständlicher Sprache sind positiv zu bewerten. Allerdings sind aus Gläubigersicht zwei Regelungspunkte sehr kritisch zu bewerten. Es handelt sich um das sogenannte Pre-Pack-Verfahren, welches in Deutschland bislang nicht bekannt ist, jedoch in den Niederlanden bereits ähnlich praktiziert wird. Des Weiteren gibt es das vereinfachte Insolvenzverfahren für Kleinstunternehmen, welches an die spanische Verfahrensweise angelehnt ist. Letztere Punkte stellen in Deutschland quasi einen Paradigmenwechsel dar: Statt Gläubigerschutz wird künftig Schuldnerschutz gewährt!

Teil IV   Neue Verordnung über Zahlungsverzug im B2B-Geschäftsverkehr

Da die EU-Richtlinie von 2011, entgegen der damaligen Zielsetzung, nicht zum Erfolg geführt hat (die EU kommt zu der Einschätzung, dass 60% aller Rechnungen am Fälligkeitstag noch nicht beglichen sind), plant die EU, die Regelungen zu „verschärfen“ (bzw. aus Sicht der KMU zu verbessern). Nach dem Verordnungsentwurf sollen Gläubiger verpflichtet werden, Verzugszinsen und die Aufwandspauschale in neuer Höhe von 50 Euro pro fälliger Rechnung bei den säumigen Schuldnern einzutreiben. Den Mitgliedstaaten wird auferlegt, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen. Außerdem wird gefordert, dass die EU-Mitgliedstaaten Schulungen im Bereich Kreditmanagement und Finanzwissen, einschließlich digitaler Zahlungsmethoden, fördern und anbieten.

Preis für IHK-Mitglieder: 145,00 €
Preis für Nicht-IHK-Mitglieder: 245,00 €

22.10.2024

von 09.00 - 12.30 Uhr

Herr Rudolf H. Müller

IHK-Seminarbescheinigung

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