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Artikelnummer: SSR-24-2029-6
Das geltende Exportkontrollrecht ist komplex und stellt Unternehmen nicht selten vor große Herausforderungen bei der Umsetzung. Alle Auslandslieferungen müssen auf mögliche Verbote oder Genehmigungspflichten aus den EU-Embargoverordnungen, der EG-Dual-Use-VO und der deutschen Außenwirtschaftsverordnung hin überprüft werden. Möglich ist eine rechtssichere Abwicklung nur dann, wenn Struktur und Systematik des Exportkontrollrechts bekannt sind und im Unternehmen umgesetzt werden können.
Die Embargoregelungen der Europäischen Union normieren gegen bestimmte Personen, Unternehmen und Organisationen Bereitstellungsverbote. Diese verbieten es, den gelisteten Entitäten unmittelbar oder mittelbar Vermögenswerte jeglicher Art zur Verfügung zu stellen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stellt die EU den Unternehmen eine Sanktionsliste mit den Namen der gelisteten Personen, Unternehmen und Organisationen zur Verfügung. Nicht nur die EU arbeitet mit Sanktionslisten, auch die USA haben eine Reihe sog. Blacklists, die je nach Liste weltweit beachtet werden müssen.
Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte, die für die Exportkontrolle zuständig sind, Verantwortliche und Mitarbeiter im Bereich des Sanktionslistenscreenings
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09.09.2024
Exportkontrolle
Sanktionslistenprüfung
Preis für IHK-Mitglieder: 285,00 €
Preis für Nicht-IHK-Mitglieder: 385,00 €
16.10.2024
Tagesseminar
von 09:00 bis 17:00 Uhr
Dozenteam von AEB
IHK-Seminarbescheinigung
Präsenz Vollzeit