Online-Veranstaltung | 11. November 2020 von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ab dem 1. Januar 2021 endet für die ersten Photovoltaikanlagen die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bisher steht nur der Referentenentwurf für das EEG 2021 und das stellt zahlreiche Anlagenbetreiber vor die Frage, wie es danach weiter gehen soll.
Die Bundesnetzagentur stellt Ihnen dafür einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, das "Prosumer-Modell", vor und die Solera GmbH berichtet von Ihren Erfahrungen und Umsetzungsmaßnamen aus der Praxis.
Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme: Direkt nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und die Zugangsdaten zur Online-Teilnahme.
Begrüßung
Arian Badamdeh | IHK Reutlingen
Das "Prosumer-Modell"
Der Vorschlag der Bundesnetzagentur für die Weiterentwicklung des EEG 2021 beruht darauf, dass die Klein-PV inzwischen zu Deutschlands größtem Kraftwerk geworden ist - wenn die Sonne scheint. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass der Eigenverbrauch aus PV-Anlagen nich verhindert oder erschwert, sondern ins System eingepasst wird.
Peter Stratmann | Leiter des Referats für Erneuerbare Energien der Bundesnetzagentur
Möglichkeiten für Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren
Neben der Integration bestehender PV-Anlagen in ein Heizsystem, oder der Nachrüstung von Speichermöglichkeiten gibt es weitere Maßnahmen, wie Photovoltaikanlagen die aus der EEG Förderung laufen auch weiterhin effizient genutzt werden können.
Stefan Eberhart | Vertriebsleiter der Solera GmbH
Diskussion und Ausklang der Veranstaltung