Preis: 89,00 € (IHK-Mitglied) | 130,00 € (Nicht Mitglied)
Artikelnummer: DSR-20-7059-2
Betriebe aller Art sind ab zwei anwesenden Versicherten dazu verpflichtet, Ersthelfer auszubilden und dafür zu sorgen, dass diese während der Arbeitszeiten für den Fall von Notfällen vor Ort sind.
Zielgruppe: Seit November 2012 ist jeder Arbeitgeber zur Ausbildung von Brandschutzhelfern verpflichtet. Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen. Bei normaler Gefährdungslage ist in der Regel ein Anteil von zehn Prozent der Belegschaft ausreichend, bei erhöhter Brandgefährdung, Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großräumiger Ausdehnung der Arbeitsstätte kann auch eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.
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Ein betrieblicher Ersthelfer muss in der Lage sein, die medizinische Erstversorgung von Verletzten zu übernehmen, bis der Rettungsdienst eintrifft und die weitere Betreuung übernehmen kann. Ein Ersthelfer muss rasch und umsichtig auf Verletzungen, Verbrennungen, Allergieschocks oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen reagieren und Sofortmaßnahmen zur Versorgung des Verletzten einleiten. Er muss zudem in der Lage sein, alle relevanten Informationen an den Rettungsdienst weiterzugeben, die der zielgerichteten Weiterbehandlung des Verletzten dienen. Zu seinen Aufgaben zählt es auch, das im Betrieb vorrätige Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit, Ablaufdatum und Sauberkeit zu überprüfen und seine Kontrollen im Verbandbuch zu dokumentieren. Die Schulung gliedert sich in theoretische und praktische Lektionen, die an einem Dummy demonstriert und anschließend trainiert werden.
Preis für IHK-Mitglieder: 89,00 €
Preis für Nicht-IHK-Mitglieder: 130,00 €
07.11.2020 08:00 - 15:30 Uhr
Referent Christopher Werner von der Werner Notfallvorsorge, Ehingen, vermittelt in der IHK-Schulung die für die Ersthelfer-Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse.
IHK-Seminarbescheinigung
Präsenz berufsbegleitend